TÄTIGKEITSBEREICHFamilienrecht

Ehe, Familie, Kinder

Im Bereich Familienrecht entwerfen und beurkunden wir als Notare z.B. vorsorgende Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Verträge zur Übertragung von Immobilieneigentum in Trennungskontexten und Adoptionsanträge.

Eheverträge können sowohl vor als auch nach der Heirat geschlossen werden und enthalten typischerweise Vereinbarungen über den Güterstand, den Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Bei Eheverträgen, die angesichts von Trennung bzw. Scheidung geschlossen werden, spricht man von Scheidungsfolgenvereinbarungen – grundsätzlich ein empfehlenswerter Weg, um die Kosten für eine Ehescheidung und auch das damit verbundene Streitpotenzial so gering wie möglich zu halten. Da denkbare Gestaltungsvarianten vielfältig sind, kann der Notar mit den Beteiligten in seiner Funktion als unparteiischer Berater und Gestalter ausgewogene Lösungen entwickeln – gerne auch in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.