Auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts sieht das Gesetz vielfach die Mitwirkung eines Notars vor. Wenn es um Unternehmensgründungen, den Entwurf des passenden Gesellschaftsvertrages, Anmeldung zum Handelsregister, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Anteils- und Unternehmenskäufe sowie umwandlungsrechtliche Vorgänge wie Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Formwechsel geht, stehen wir Ihnen jederzeit hinsichtlich Beratung, Beurkundung und Abwicklung zur Verfügung – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem persönlichen Steuerberater oder Rechtsanwalt.