Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie – ein Rechtsvorgang von elementarer Bedeutung für alle Vertragsteile. Er kann sich sowohl auf bebaute / unbebaute Grundstücke beziehen als auch auf Erbbaurechte oder Eigentumswohnungen. Für solche Vertragsgestaltungen sowie für die damit verknüpften Vorgänge – Bestellung / Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Einbringung von Immobilienbesitz in Unternehmen – ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.
Gerne beraten wir Sie umfassend und gestalten, beurkunden und vollziehen die dafür erforderlichen Rechtsgeschäfte für Sie.
Darüber hinaus gibt es häufig vielfältige Gründe, die eine Übertragung von Immobilienvermögen in die nächste Generation bereits zu Lebzeiten nahelegen.
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