TÄTIGKEITSBEREICHImmobilien­geschäfte

Kauf und Verkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie – ein Rechtsvorgang von elementarer Bedeutung für alle Vertragsteile. Er kann sich sowohl auf bebaute / unbebaute Grundstücke beziehen als auch auf Erbbaurechte oder Eigentumswohnungen. Für solche Vertragsgestaltungen sowie für die damit verknüpften Vorgänge – Bestellung / Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Einbringung von Immobilienbesitz in Unternehmen – ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.

Gerne beraten wir Sie umfassend und gestalten, beurkunden und vollziehen die dafür erforderlichen Rechtsgeschäfte für Sie.

Lebzeitige Übertragung von Immobilien­vermögen

Darüber hinaus gibt es häufig vielfältige Gründe, die eine Übertragung von Immobilienvermögen in die nächste Generation bereits zu Lebzeiten nahelegen.

Kurzer Erklärfilm zum Thema Immobilienkauf

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