Häufig gibt es vielfältige Gründe, die eine Übertragung von Immobilienvermögen in die nächste Generation bereits zu Lebzeiten nahelegen. Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist eine Übertragung zu Lebzeiten oftmals sinnvoll. Für diese Vorgänge ist der Notar als kompetenter Berater ebenfalls an Ihrer Seite und entwickelt je nach Konstellation und Motivlage eine individuelle Vertragslösung, die die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt – z.B. durch Gestaltung von Nutzungs- und Rückforderungsrechten, Ausgleichszahlungen, Übernahmen bestehender Verbindlichkeiten etc.